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Service

Ehrungen

Für langjährige Sänger- oder Vorstandstätigkeit stellt der Deutsche Chorverband bzw. der Chorverband NRW Urkunden und Abzeichen zur Verfügung, ebenso für Chor- und Chorleiterjubiläen.

Die Bestimmungen für Ehrungen sind auf der Homepage des CV NRW dargestellt.

Den Antrag zur Jubilarenehrung und Chorleiterehrung bitte rechtzeitig an folgende Adresse senden: rucbechtel@t-online.de

GEMA-Anträge

Seit dem 01.01.2016 müssen Chorveranstaltungen, die unter die „Chorpauschale des Verbandes“ fallen, innerhalb 8 Tagen nach der Veranstaltung in 3facher Ausführung mit dem GEMA-Formular 2 a 01/2016, vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben, per Post direkt bei der Geschäftsstelle des ChorVerband NRW e.V. (CV NRW) eingereicht werden.

Es sind unbedingt die Einnahmen aus Kartenverkauf (falls vorhanden) und die Anzahl der Besucher einzutragen. 3 Programmhefte, falls nicht vorhanden, 3 aufgelistete Programmfolgen mit Komponisten bzw. Bearbeiter (Formular 2b 01/2016) sind beizufügen.

Weitere Informationen unter https://www.gema.de 

Nicht durch den GEMA-Gesamtvertrag abgegoltene Musiknutzungen (wie z.B. gesonderte gesellige Veranstaltungen) müssen der GEMA in Berlin spätestens 3 Tage vor Durchführung der Veranstaltung angemeldet und direkt mit der GEMA abgerechnet werden. Die Anmeldung kann vorab auch telefonisch erfolgen.

Die neuen Vordrucke können beim Chorverband NRW  heruntergeladen werden.

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